Anmeldung

  • Mit eurer Anmeldung und Überweisung der Akontozahlung für die Reise an die Tourist Trophy auf die Isle of Man 2024, entsteht ein verbindlicher Vertrag. Die Anmeldung ist nur schriftlich, per Onlineformular möglich. Die Anmeldungen werden sekundengenau nach Absendezeit berücksichtigt! Der Reisevertrag kommt ausschliesslich durch die Annahme der Anmeldung durch den Organisator, Jean-François Berger, (nachfolgend Organisator und Tour Operator genannt) zu Stande. Über die Annahme informiert der Organisator durch die Zustellung einer WhatsApp-Nachricht und/oder einer E-Mail nach Erhalt des Anmeldeformulars. Des Weiteren wird auch der Erhalt der Akontozahlung bestätigt.

Annullationsversicherung | Versicherungen | Stornierung

  • Die Reise kann grundsätzlich nicht storniert werden, ausser bei Reiseuntauglichkeit, die durch einen Arzt für die obligatorische Annullationsversicherung bescheinigt werden muss. Eine Annullationsversicherung ist für alle Teilnehmer obligatorisch. Sie erbringt Leistungen bei schwerer Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie kurz vor Reiseantritt. In solchen Fällen übernimmt die Annullationsversicherung die Flug- und Hotelkosten sowie Transferkosten mit Bussen. Das Organisationshonorar des Organisators wie auch Tickets zu Motorsportveranstaltungen übernimmt die Annullationsversicherung nicht. Höhere Gewalt wie Epidemien, Pandemien, Giftgasanschläge, Kriege jeder Art, Erdbeben und dergleichen können nicht versichert werden. Im Schadenfall sind die Verhandlungen mit der Annullationsversicherung alleinige Sache des Teilnehmers. Die Teilnehmer sind während der Fahrt im Bus zum EuroAirport Basel Mulhouse versichert. Ebenfalls versichert sind die Teilnehmer auf den Inseltransfers mit dem Bus. Im Flugverkehr gelten die AGB der betreffenden Airlines. Sollten Teilnehmer über keine Annullationsversicherung verfügen, so werde ich diese für den betreffenden Teilnehmer abschliessen. Die Versicherung ist genau auf das Zeitfenster der IOM-TT-Reise 2024 befristet und kostet zwischen CHF 65.00 und CHF 75.00 und erlischt automatisch nach dem Ende der Reise. Selbstbehalt CHF 200.00.

Transportunternehmen | Krankenkasse | Wechselkursschwankungen

  • Die Wahl der Airlines, der Busunternehmungen im Bereich Airport-Transfers und die Wahl des Transportunternehmens auf der Isle of Man ist alleinige Sache des Organisators. Der Organisator haftet nicht für Diebstahl, Verlust und Beschädigungen des Gepäcks der Teilnehmer. Wechselkursschwankungen von mehr als +5% können, nur falls erforderlich, den Teilnehmern weiterverrechnet werden. Kurs Stand 01.08.2023 =£ 1,00 britisches Pfund [GBP] = 1.15 Schweizer Franken [CHF]. Für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften, gemeint ist hier vor allem der Versicherungsschutz durch die Krankenkasse im Ausland, ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Flugausfälle | Flugannullierungen | Streiks

  • Der Organisator haftet nicht für Flugausfälle jeglicher Art, Flugausfälle infolge technischer Probleme an Flugzeugen und dergleichen, Flugannullierungen und allgemeine Ausfälle von Leistungen infolge plötzlicher und unvorhersehbarer Insolvenz im Bereich Personen-, Luft- und Bustransporte. Für Streiks und deren Folgen kann der Organisator nicht haftbar gemacht werden. Das Risiko bei Konkursen der Airlines und Busunternehmen trägt jeder Teilnehmer selbst. Der Organisator berücksichtigt selbstverständlich keine unseriösen Leistungserbringer im Bereich Hotelunterkunft, Luft- und Bodentransporte. Solche Ereignisse sind durch die Annullationsversicherung in der Regel nicht abgedeckt.

Isle of Man TT 2024 Annullierung/Absage

  • Der Organisator ist nicht haftbar für die Annullierung/Absage der Isle of Man TT 2024 und deren Folgen jeglicher Art. Wird die Isle of Man TT 2024 infolge Pandemie, Epidemie, Giftgasanschlägen, Kriegen jeder Art, Erdbeben und dergleichen durch den Veranstalter abgesagt, was mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht der Fall sein wird, wird das komplette Reisearrangement auf das Jahr 2025 verschoben! Durch die Verschiebung auf das Jahr 2025 könnten minimale Mehrkosten durch höhere Flugtarife und höhere Hoteltarife entstehen, die durch die Teilnehmer zu bezahlen sind. Solche Ereignisse sind durch die Annullationsversicherung in der Regel nicht abgedeckt.

Tarif | Akontozahlung | Endzahlung

  • Die Kosten für die Isle of man Reise 2024 betragen pauschal CHF 2880.00 pro Teilnehmer im Twin Room (Zweibettzimmer). Die Akonto Faktura wird den Teilnehmern spätestens am 2. Tag nach der Anmeldung per E-Mail mit PDF-Anhang zugestellt. Mindestens 50% des Pauschalbetrages pro Teilnehmer muss bis spätestens 10 Tage nach der Anmeldung geleistet sein, sonst kann die Anmeldung leider nicht berücksichtigt werden! Die Endfaktura wird spätestens Ende November 2023 zugestellt, zahlbar bis Ende Dezember 2023. Pro Zweierteam wird nur eine Akonto- und Endfaktura zugestellt.

Single Anmeldungen

  • Infolge der extrem hohen Kosten für Einzelzimmer wird dies nicht angeboten.

Nummer und Gültigkeitsdatum des Reisepasses

  • Jeder Teilnehmer braucht einen gültigen Reisepass. Bitte bei Gelegenheit eine gut lesbare Passkopie dem Organisator zustellen. Die Formate JPEG, JPG, PNG, PDF, AI, PST und EPS sind alle vom Organisator lesbar.

Abflugzeiten | Alle Flüge nur mit grossem Handgepäck | Aufgabegepäck

  • Die Flüge können noch variieren, nicht im Datum, aber zeitlich, zum Beispiel durch Extraflüge. Die Flüge werden zwischen Mitte und Ende Januar definitiv gebucht. Jeder Teilnehmer kann ein Stück grosses Handgepäck mit an Bord nehmen. Die maximale Grösse beträgt 56 X 45 X 25 Zentimeter, einschliesslich aller Griffe und Räder. Selbstverständlich ist Aufgabegepäck möglich, dass direkt an den Airports aufgegeben kann. Die anfallenden Kosten sind durch die Teilnehmer zu tragen.

RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates

  • EU-Bürger verzichten vollumfänglich mit der Unterzeichnung dieser AGB sich auf die oben aufgeführten Richtlinien der EU zu berufen.

CH-Bundesgesetz vom 18. Juni 1993 über Pauschalreisen

  • CH-Bürger verzichten vollumfänglich mit der Unterzeichnung dieser AGB sich auf das Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 zu berufen.
  • Gerichtsstand ist ausschliesslich Bern, Schweiz. Diese AGB wurden erstellt in Niederscherli am 01. August 2023 durch den Organisator und Tour Operator Jean-François Berger und dessen Anwalt.
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